Gesetz über die Volksschule RB 411.11 §25

Für die Aufsicht über den Schulweg sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bei unzumutbarem Schulweg sorgen die Schulbehörden für Abhilfe. Sie ist bestrebt, Verkehrsgefahren so weit wie möglich herabzusetzen.
Fussmarsch und Fahrradbenutzung gehen dem Schülertransport vor.

Für Schüler/Schülerinnen, die den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, gilt:

Strassenverkehrsgesetz SVG 741.01 Artikel 19 Radfahrer

Kindergartenkinder gehen zu Fuss bei einem Schulweg bis ca. 1 km.

Die genaue Regelung für den Schulbustransport entnehmen Sie bitte dem Reglement Schulbus und Schulweg.


Weitere Hinweise zum Schulweg für Kinder und Eltern

Kontakt
Volksschulgemeinde Wigoltingen
Corinne Vogel
Bahnhofstrasse 40
8556 Wigoltingen
052 763 21 20